Der Umgang mit Pferden ist immer mit einem gewissen Risiko behaftet, das man nicht unterschätzen darf. Natürlich sollte man dieses Risiko, nur schon aus Rücksicht auf Mitreiter, andere
Verkehrsteilnehmer und Drittpersonen, soweit wie möglich verringern, indem man sich um eine gute Ausbildung von Pferd und Reiter bemüht, Gefahrensituationen vermeidet und sich nicht
überschätzt. Trotzdem kann immer etwas passieren, denn auch ein sehr gut ausgebildetes Pferd ist letztlich ein Fluchttier und damit immer bis zu einem gewissen Grad unberechenbar. Deshalb
sollten sich Pferdebesitzer, aber auch Fremdpferdereiter, unbedingt gegen allfällige Schäden, Unfälle und Verletzungen versichern.
Wer einen Schaden verursacht, muss für diesen aufkommen. Entsteht beim Umgang mit einem Pferd ein Schaden, haftet dessen Reiter oder Führer, unabhängig davon, ob dieser der Besitzer des
Tieres ist. Deshalb sollte auch bei nur gelegentlichem Umgang mit Pferden unbedingt eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese übernimmt die Kosten für einen Schaden, sofern
dieser nicht mit Absicht oder fahrlässig verursacht wurde.
Reitet / fährt / führt ihr Kind ein fremdes Pferd, haftet es aus Mietvertrag oder aus Gebrauchsleihe-Vertrag. Der Unterschied hierbei besteht eigentlich nur darin, ob es gegen ein Entgelt
oder kostenlos reitet. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass die Versicherung Schadenskosten übernimmt, solange das Kind nach Anweisung des Pferdebesitzers und nach bestem Wissen
sorgfältig gehandelt hat. So kann es zum Beispiel nichts dafür, wenn sich das Pferd vor einem fremden Hund erschrickt und deshalb einen Verkehrsunfall verursacht, solange das Kind sich an die
Verkehrsregeln gehalten und der Besitzer des Pferdes das Bereiten von Strassen erlaubt hat. Wenn nachweisbar ist, dass der Schaden aufgrund von pferdetypischem Verhalten (Flucht bei
Erschrecken, Schlagen in Angstsituationen usw.) entstanden ist, wird die Versicherung für den Schaden aufkommen. Anders ist es, wenn das Kind ausreitet, obwohl ihm nur das Reiten in der Halle
gestattet wurde, oder wenn es fahrlässig oder absichtlich Verkehrsregeln missachtet hat. In diesem Falle wird die Versicherung die Zahlung verweigern.
In der Regel müssen Reiter und Pferdehalter eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Für den Reiter; Privathaftpflichtversicherung, Schäden an
fremden Pferden) abschliessen, damit die Versicherung durch Pferde verursachte Schadenskosten abdeckt. Mit dieser Versicherung sind auch «Schäden» am Pferd selbst abgedeckt, z. B.
eine Verletzung nach einem Sturz. Ob die Tierhalterhaftpflicht in der privaten Haftpflichtversicherung inbegriffen ist oder ob diese zusätzlich abgeschlossen werden muss, erfragen Sie
am besten bei der Versicherungsgesellschaft Ihres Vertrauens. Für den Reiter ist das die Privathaftpflichtversicherung (Schäden an fremden Pferden)
Kontrollieren Sie auch unbedingt, unter welchen Bedingungen Ihre Versicherung für Schäden aufkommt. Die meisten Versicherungen weisen z. B. eine Zahlung zurück, wenn das Pferd nur mit einer
gebisslosen Zäumung ausgerüstet war. Solche Dinge sollten Sie im Voraus abklären.
Wer mit Pferden umgeht, sollte sich auch unbedingt selbst gegen Unfälle (Körperverletzung aufgrund einer äusseren, ungewollten, unerwarteten Gewalteinwirkung) versichern. In der Regel ist die
Unfallversicherung schon in der Krankenversicherung inbegriffen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob dies bei Ihrer Versicherungsgesellschaft der Fall ist, fragen Sie am besten
nach.
Quelle pferdewissen.ch
Reitstall St.Georg Chur GmbH
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